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Brief/17 Drucken E-Mail
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Geschrieben von Ulrike S.   

Liebe Betroffene!

Heute möchte ich Euch einige Informationen darüber geben, was zu beachten ist, wenn Ihr eine Therapie beginnen wollt. Diese Informationen wurden mir vom Tiroler Landesverband für Psychotherapie freundlicherweise zugeschickt.

 

Ganz allgemein:

Das Ziell einer Psychotherapie ist, so heißt es dort, seelisches Leid zu heilen oder zu lindern, in Lebenskrisen zu helfen, belastende Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

 

Schritt 1: Die Kontaktaufnahme:

Wenn Sie sich für eine Therapeutin/einen Therapeuten entschieden haben (Adressen gibt es auf unserer Internetseite und auch beim Sorgentelefon), vereinbaren Sie telefonisch ein erstes Informationsgespräch. (Wenn Ihnen der Mut zum Anmelden fählt, so rufen Sie vielleicht beim Sorgentelefon an, dann können wir drüber reden). Bei dieser ersten telefonischen Kontaktaufnahme können Sie z. B. folgende Fragen klären:

Ist ein Therapieplatz frei?

Besteht eine Warteliste?

Ist das Erstgspräch kostenpflichtig?

 

Schritt 2: Das erste Informationsgespräch:

Lassen Sie jegliche Schamgefühle links liegen. Sie werden beim Therapeuten, bei der Therapeutin jemanden finden, der Ihre Sorgen sehr gut verstehen kann.

Beim ersten Informationsgespräch können Sie folgende Fragen besprechen:

Warum wünschen Sie eine Psychotherapie (Zwänge, Depression, Krise, Arbeitsunfähigkeit....)

Wie häufig werden die Sitzungen stattfinden (z.B. 1 x oder 2 x pro Woche, vierzehntägig)?

Was kostet eine Therapiestunde und wie wird abgerechnet?

Wann könnte die Therapie beginnen?

Nach welcher Methode arbeitet die Therapeutin/der Therapeut? (Generell ist das bei Zwangserkrankungen die Kognitive Verhaltenstherapie. Scheuen Sie sich nicht zu fragen, wieviele Zwangserkrankte der Therapeut/die Therapeutin schon behandelt hat. Große Erfahrung im Umgang mit diesem Krankheitsbild finde ich persönlich sehr wichtig.)

Es ist nicht nötig, dass Sie sich während des ersten Informationsgesprächs entscheiden, ob Sie die Therapie beginnen möchten; Sie können auch ein weiteres Gespräch oder eine Bedenkzeit vereinbaren. Da die Beziehung zwischen Therapeutin und PatientIn für das Gelingen einer Therapie von eintscheidender Bedeutung ist, kann es auch sinnvoll sein, ein weiteres Informationsgespräch bei einer anderen Therapeutin/einem anderen Therapeutn zu führen. (Ich bin allerdings einmal einem Hilfesuchenden begegnet, der hatte zehn(!) Informationsgespräche hinter sich. War da die "Zweifelkrankheit", wie die Zwangserkrankung auch genannt wird, unterwegs oder der ernsthafte Wunsch zu einer Therapie noch nicht wirklich gegeben?

 

Speziell für Tirol gibt es eine Regelung: Für Versicherte der Tiroler Gebietskrankenkasse und der BVA steht in besonderen Fällen (hohe Krankheitswertigkeit und finanzielle Bedürftigkeit) eine begrenzte Anzahl von Plätzen im "Tiroler Modell" zur Verfügung. Im "Tiroler Modell" übernehmen die Kassen einen höheren Kostenanteil bis hin zum vollständigen Kostenersatz. Psychotherapeut/Innen können allerdings nur eine begrenzte Zahl von Patient/Innen über das "Tiroler Modell" abrechnen. Fragen Sie beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie nach, ob die anderen Bundesländer auch diese Möglichkeit anbieten.) Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie ist der Dachverband, ihm unterliegen alle Bundesländer (Im Internet zu finden).

Recht herzliche Grüße

Eure Ulrke S.

P.S: Ich kann am Telefon gerne Mut zur Therapie geben und von meinem eigenen Weg dorthin erzählen.

 
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"Ulrike S." ist bei Bedarf gern für Dich erreichbar:

jeweils Montag bis Freitag von 10:00 bis 11:00 bzw. von 18:00 bis 20:00

unter der Nummer:

0 650 7537103 

Sie war selbst stark von der Zwangskrankheit betroffen und anschließend an Ihre Therapie als Co-Therapeutin tätig.

Ebenfalls hat sie hilfreiche Bücher darüber geschrieben.

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